Allgemeine Verkaufsbedingungen (Endkunden)
der Firma organo.SL Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen WiderrufsrechtSofern der Kunde Verbraucher im Sinne des Gesetzes (insbesondere § 13 BGB) ist, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründe in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerru-fen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt der Ware und einer noch in Textform zu übersendenden Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an: organo.SL, Lederergasse 20, 94104 TittlingTel.: 08504 / 957272 Fax: 08504 / 9233657 E-Mail: info@organo.de WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nut-zungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Übersendung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen wird und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurück-zusendenden Ware einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Nichtpaketver-sandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen.(1) zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnis-se zugeschnitten sind oder die Aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell ver-derben können oder deren Verfalldatum überschritten würde (z. B. Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, nichtver-schreibungspflichtige Heilmittel, Kosmetika, …).
(2) zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbrau-cher entsiegelt worden sind. (3) zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten soweit die Schutzhülle geöffnet wurde.
- Ende der Widerrufsbelehrung – § 1 Allgemeine Bestimmungen(1) Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Unsere AGB gelten für alle Verträge mit Unternehmern, juristischen Perso-nen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und dabei auch für alle künftigen Geschäftsbezie-hungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten auch für Verträge mit Verbrauchern und werden diesbezüglich an den entsprechenden Stellen modifiziert. Spätestens mit der Annahme der Ware gelten unse-re AGB als angenommen.
(2) Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir aus-drücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben. § 2 Angebot, Vertragsschluss und Unterlagen
(1) Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. (2) Unsere Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet (www.organo.de), via Email (info@organo.de), via Fax (08504/9233657) oder via Telefon (08504/957272) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraums von 14 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung an-zunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer Email oder eines Schreibens per Fax. Nach fruchtlo-sem Ablauf gilt das Angebot als abgelehnt.(3) Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wurde ausdrücklich zugesagt. An-gaben zum Liefergegenstand (z.B. technische Daten, Toleranzen, Maße, Gewichte etc.) und seine Darstellung sind bloße Beschreibungen und Kennzeichnungen, die nur dann verbindlichen Charakter haben, wenn wir dies ausdrücklich bestäti-gen. Technische und konstruktive handelsübliche Änderungen der Liefergegenstände bleiben vorbehalten, soweit sie den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen und soweit sie die Gebrauchsfähigkeit der Kaufsache nicht berühren. (4) Unsere Angebote sind bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses freibleibend.(5) An Konstruktionszeichnungen, Mustern, Kostenvoranschlägen und ähnlichen Unternehmensgegenständen körperlicher oder unkörperlicher Art behalten wir uns Eigentum und Urheberrechte vor. Sie sind stets streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Bei Verletzung dieser Pflichten haftet uns der Besteller in vollem Umfang nach den gesetzlichen Vorschriften. Referenzwerbung mit unserem Namen und ähnliches ist nur nach vorheriger Zustimmung zulässig.(6) Wir behalten uns vor, uns bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen. § 3 Lieferzeit und Lieferhindernisse(1) Rechnungsstellung und Lieferung erfolgen nur innerhalb Europas. Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Die Lieferfrist beträgt im allgemeinen 3 Werktage ab Absendung der Auftragsbestäti-gung. Diese Angabe ist unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung und Abklärung aller technischen Fragen. (3) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbe-reitschaft mitgeteilt ist.(4) Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen und die wir trotz der nach den Um-ständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – gleichviel, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten – etwa höhere Gewalt (z.B. Krieg, Feuer und Naturkatastrophen), Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw. – sind wir berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Die gleichen Rechte stehen uns im Falle von Streik oder Aussperrungen bei uns oder un-seren Vorlieferanten zu. Wir werden dem Kunden solche Umstände unverzüglich mitteilen und von ihm bereits erbrachte Leistungen unverzüglich zurückerstatten.
(5) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Verzögerungen werden wir dem Kunden mitteilen. Sofern wir von unseren Zulieferern nicht richtig oder rechtzeitig beliefert werden und wir dies nicht zu vertreten haben, verschiebt sich die Leistungszeit um einen entsprechenden Zeitraum. Wahlweise können wir in diesem Fall hinsichtlich der nicht geliefer-ten Sachen auch den Rücktritt vom Vertrag erklären. Sofern wettbewerbsrechtlich zulässig, werden wir dem Kunden unse-re Ansprüche gegen den Zulieferer wegen der nicht vertragsgemäßen Lieferung abtreten. Weitere Schadens- und Auf-wendungsersatzansprüche des Kunden uns gegenüber sind ausgeschlossen. (6) Im Falle des Lieferverzuges kann der Kunde nach fruchtlos abgelaufener, angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten; im Falle der Unmöglichkeit unserer Leistung steht ihm dieses Recht auch ohne Fristsetzung zu. Ansprüche auf Schadens-ersatz (inklusive etwaiger Folgeschäden) sind unbeschadet des Absatzes 6 und des § 9, die keine Umkehr der Beweislast bezwecken, ausgeschlossen; gleiches gilt für Aufwendungsersatz. (7) Wurde ein Fixgeschäft vereinbart, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; gleiches gilt, wenn der Kunde wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist.§ 4 Preise
(1) Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten innerhalb Europas mit Ausnahme der Schweiz. Bei einem Versand der Waren innerhalb Deutschlands entfallen Verpackungs- und Versandkostenpauschalen ab einem Wa-renbestellwert in Höhe von 250,00 EUR. Bei einem Versand der Waren außerhalb Deutschlands innerhalb Europa entfal-len Verpackungs- und Versandkostenpauschalen ab einem Warenbestellwert in Höhe von 350,00 EUR. Für Lieferungen in die Schweiz gilt dies nicht; im Falle der Warenlieferung in die Schweiz fallen gesonderte Verpackungs- und Versandkos-tenpauschalen an. Unsere Preise verstehen sich ab Geschäftssitz, ausschließlich Verpackung und Versand. Die Verpa-ckungs- und Versandkostenpauschale werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Kosten einer etwa vereinbarten Transport- oder ähnlichen Versicherung trägt – vorbehaltlich anderweiti-ger Vereinbarungen – der Kunde. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden.
(2) Mit Aktualisierung der Internet-Seiten www.organo.de werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der gemäß § 2 Absatz 2 verbindlichen Bestellung gültige Fassung. (3) Gebühren, die von der Post, Polizei, Feuerwehr oder anderen Dritten aufgrund der vereinbarten Leistungen erhoben wer-den, gehen zu Lasten des Kunden. § 5 Zahlungsbedingungen (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung (hilfsweise der Rechnung) nichts anderes ergibt, ist der Preis brutto (ohne Abzug) mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. (2) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz zu berechnen. Dabei können wir jederzeit einen höheren Zinsschaden nachweisen und in Rechnung stellen. Bei Geschäften mit Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (3) Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge.(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(5) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht oder wenn das Zurückbehaltungsrecht rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns aner-kannt ist.
(6) Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Gutschriften diesbezüglich gelten stets als vorbe-haltlich der Einlösung (zahlungshalber, nicht an Erfüllungs statt); sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Wechsel werden unter Belastung des uns bei der Weitergabe berechneten Diskonts, der Stempelsteuer und Bankgebühren, ggf. Einzugsspesen angerechnet. (7) Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche im Falle des Verzugs bleiben vorbehalten. § 6 Gefahrenübergang (1) Die Gefahr geht bei einer Holschuld mit Aussonderung der Ware und vereinbarungsgemäßer Bereitstellung auf den Kun-den über. Gleiches gilt bei Schickschulden ab der Übergabe an die Transportperson; bei einem Versendungskauf an Verbraucher gilt statt § 447 BGB der § 446 BGB. Bei Bringschulden geht die Gefahr mit Verlassen des Werkgeländes ü-ber. Gleiches gilt im Falle des Gläubigerverzuges. (2) Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte aus §§ 9, 10 entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis der Kunde alle gegenwärtigen und zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat. Bei Durchführung des Scheck-Wechsel-Verfahrens besteht unser Eigentumsvorbehalt auch nach der Scheckzahlung bis zu unserer Entlassung aus der Wechselhaftung fort. Im Falle eines Kontokorrentverhältnisses (Geschäftsverbindung) behalten wir uns das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis vor; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo; in diesen Fällen gelten die Regelungen dieses § 7 entsprechend. (2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach fruchtloser Frist-setzung die Ware zurückzunehmen. In der bloßen Rücknahme ist ein Rücktritt vom Vertrag nur dann zu sehen, wenn eine von uns gesetzte angemessene Frist zur Leistung fruchtlos verstrichen und der Rücktritt ausdrücklich erklärt ist. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insb. Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind ferner berech-tigt, dem Kunden jede Weiterveräußerung oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die Einzugsermächtigung (§ 7 V) zu widerrufen. Die Auslieferung der ohne ausdrück-liche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und al-ler Kosten verlangen.(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln (inkl. sachgerechter Aufbewahrung). (4) Der Kunde darf den Liefergegenstand und die an seine Stelle tretenden Forderungen weder verpfänden bzw. zur Siche-rung übereignen noch abtreten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schrift-lich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Uns trotz eines Obsiegens im Rechtsstreit nach § 771 ZPO verbleibende Kosten dieser Klage hat der Kunde zu tragen. (5) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermi-schen; dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermi-schung oder aus sonstigen Rechtsgründen (insb. aus Versicherungen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Wird die gelieferte Ware zusammen mit anderen Sachen, die dem Kunden nicht gehören, weiter veräußert, tritt uns der Kunde die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Brutto-Preises ab. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung befugt, wobei unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, unberührt bleibt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist, und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vor-liegt. Ist dies aber der Fall, hat der Kunde uns auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und die Schuldner bekanntzu-geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. (6) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware entstehenden Er-zeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so dass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung oder Umbildung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so räumt uns der Kunde Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren ein; dabei wird bereits jetzt vereinbart, dass der Kunde in diesem Falle die Ware sorgfältig für uns verwahrt. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen Sa-che verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, überträgt uns der Kunde anteilsmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört; der Kunde verwahrt das entstandene (Mit-) Eigentum für uns. Für so entstehende Sachen gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten.(7) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Liefergegenstände mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Die Abtretung erfolgt mit Rang vor dem Rest.
(8) Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Schätzwert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 50 % übersteigt; welche Sicherheiten frei wurden, obliegt dabei unserer Entscheidung.
§ 8 Sach- und Rechtsmängelhaftung bei KaufverträgenFalls der Kunde Kaufmann ist, haften wir für Sach- und Rechtsmängel im nachstehenden Umfang, allerdings nur nach ord-nungsgemäßer Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflichten aus § 377 HGB (die Mängelrüge hat dabei schriftlich zu erfol-gen). Falls der Kunde nicht Kaufmann ist, haften wir für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung im nachstehenden Umfang, allerdings nur, soweit der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung rügt; bei nicht offensichtlichen Mängeln hat die Rüge unverzüglich innerhalb der Verjährungsfrist zu erfolgen. (1) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach Wahl des Kunden zur Beseitigung des Mangels oder zur Liefe-rung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Bei Geschäften mit anderen Unternehmern steht das Wahlrecht uns zu. Voraussetzung für Mängelansprüche ist bei Geschäften mit anderen Unternehmern, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnis-mäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Käufer seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht. (2) Sollte die in Absatz 1 genannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem Kunden das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutre-ten; dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso wenn diese zum zweiten Male misslingt. Weitere Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrunde sind entsprechend § 9 ausgeschlossen oder beschränkt. (3) Es wird keine Gewähr für Schäden aus nachfolgenden Gründen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwen-dung, natürliche Abnutzung und üblicher Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung.(4) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache, sofern es sich um Ansprüche han-delt, für welche nach den §§ 8 oder 9 eine beschränkte Haftung besteht. Bei Geschäften mit Verbrauchern beträgt die Ver-jährungsfrist dagegen zwei Jahre. Bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, tritt Verjährung erst nach fünf Jahren ein. Die Ansprü-che auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch ver-jährt ist. Der Kunde kann im Falle des Satzes 3 aber die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Eine Umkehr der Beweislast ist nicht bezweckt.
(5) Zusicherungen und Garantien sind nur dann wirksam abgegeben, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich gewähren.
§ 9 Rücktritt des Kunden und sonstige Haftung unsererseits(1) Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden soll – abgesehen von Fällen des § 8 – weder ausgeschlossen noch be-schränkt werden. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlos-sen noch beschränkt werden. (2) Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungs-gehilfen) sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ebenso uneingeschränkt haften wir bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine etwai-ge Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt. (3) Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere verbleibende Haf-tung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. (4) Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertragli-chen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.(5) Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
(6) Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt § 9 entsprechend.
(7) Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. (8) Eine Umkehr der Beweislast ist nicht bezweckt. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf. § 10 Leistungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Verztragssprache und Beweislastverteilung (1) Leistungsort ist der Versandort (Werk- oder Lagerort). (2) Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffent-lich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn er seinen Gerichtsstand nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Sitz zum Zeitpunkt der Klageerhe-bung nicht bekannt ist. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.(4) Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts (EGBGB) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Durch keine der in den gesamten Bedingungen vereinbarten Klauseln soll die gesetzliche oder richterrechtliche Beweislast-verteilung geändert werden.
§ 11 Sonstige Bestimmungen und Erklärungen zur Art der Produkte(1) Änderungen des Vertrages können nur im Einverständnis mit uns wirksam werden. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übri-gen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Bereich weitgehend erreicht wird. (3) Eine wissenschaftlich nachweisbare Wirkung der Produkte konnte bislang nicht festgestellt werden. Die angege-benen Zitate stammen von Personen, die von organo.SL mit einer Beurteilung beauftragt wurden – eine breit an-gelegte wissenschaftliche Untersuchung ist damit nicht verbunden. Es handelt sich nicht um Arzneimittel im Sin-ne des § 2 des Arzneimittelgesetzes, Medizinprodukte im Sinne des § 3 des Medizinproduktegesetzes oder um an-dere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, bei denen es um die Erkennung, Beseitigung oder Linde-rung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier geht. Eben-sowenig handelt es sich um operative plastisch-chirurgische Eingriffe, bei denen ohne medizinische Notwendig-keit der menschliche Körpers verändert werden soll. Die Beschreibungen zu den Produkten stellen keine Anlei-tung zur Selbstdiagnose dar. (4) Wir behandeln alle Daten des Bestellers ausschließlich zu Zwecken der Geschäftsabwicklung und nach den Vorgaben der jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen(5) Alle Begrifflichkeiten und Regelungen sind geschlechtsneutral und auch sonst diskriminierungsfrei im Sinne des Allgemei-nen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu verstehen.
Stand: Juli 2007

